Liegeplätze
![]() Vereinsmitglieder, die einen Land- oder Wasserliegeplatz für ihr Privatboot benötigen, müssen sich jeweils bis zum 30.11. eines Jahres per email an den Vereinsvorsitz wenden. |
Inzwischen lässt die FZK auch Boote bis 6,20 m Länge und 2,05 m Breite zu. Auch Boote mit Schlupfkajüten (z.B. Fam) sind zugelassen, allerdings darf darauf nicht übernachtet werden (Polster herausnehmen). Das Segeln von Katamaranen ist nach wie vor auf dem Kemnader See nicht erlaubt. Im Einzelfall kann aber die Zulassung von anderen Booten mit der FZK abgestimmt werden (Jörg Friedlein fragen!) |